Objekt-Anfrage
Anfrage zum Objekt MWV0041_STG



Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

Wie wir wohnen, ist eine sehr individuelle Angelegenheit, hängt aber
auch von den tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten ab. Es geht um
Verfügbarkeiten, Arbeitsplätze, Infrastruktur und nicht zuletzt darum,
was bezahlbar ist.
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