Bieterverfahren

Der beste Preis gewinnt

Oesterle Immobilien hat sich auf die Vermarktung im Bieterverfahren spezialisiert und dafür ein eigenes Konzept entwickelt.

Wir setzen es seit vielen Jahren sehr erfolgreich ein.

Das Bieterverfahren ist eine mögliche Vermarktungsmethode bei Immobilien mit einer sehr großen Nachfrage, d.h. bei Immobilien, für die es viele Kaufinteressenten gibt. Aber auch bei schwer zu vermarktenden Immobilien oder Spezialimmobilien, bei denen die Nachfrage sehr schwer einzuschätzen ist, kann das Bieterverfahren eine Methode sein, die zum Vermarktungserfolg führt.

Unser Konzept soll eine größtmögliche Transparenz und auch Fairness für alle Beteiligten ermöglichen. Wir wollen keine intransparente „Preistreiberei“ unterstützen, sondern bei mehreren Kaufinteressenten zu einem fairen Gebotsverfahren verhelfen.

So gehen wir vor:

Das Objekt wird einen gewissen Zeitraum beworben. In dieser Zeit kann die Immobilie besichtigt werden und den Interessenten werden die gewünschten und notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt. Ernsthafte Interessenten müssen dann bis zu einem festgelegten Datum ihr Kaufangebot unter bestimmten Regularien einreichen. Dieses schriftliche Kaufangebot ist natürlich rechtlich nicht bindend, da ein Grundstücksverkauf immer notariell beurkundet werden muss. Ziel ist es aber, konkrete Kaufinteressenten zu ermitteln. Den Mitbietern wird das Höchstgebot mitgeteilt, danach besteht für alle Beteiligten die Möglichkeit, ein zweites Angebot abzugeben. Im Anschluss darauf ist das Bieterverfahren beendet. Kommt ein Verkauf an den Höchstbietenden nicht zustande, wird allen Mitbietern das zweithöchste Gebot mitgeteilt und eine neue 2. Bieterrunde durchlaufen. Die Kaufangebote sind auch für den Verkäufer nicht rechtlich bindend, d.h. er muss das Höchstgebot nicht annehmen, was aber in der Regel der Fall ist.

Gerne erläutern wir Ihnen unser Konzept des Bieterverfahrens näher.

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Aktuelles
Grün in der Stadt erhöht Lebensqualität

Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges
Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken
aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz
boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
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Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
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