Für Immobilieneigentümer

Oesterle Immobilien - Erfolg mit Tradition

Herzlich Willkommen bei Oesterle Immobilien!

Seit Jahrzehnten ist Oesterle Immobilien (ursprünglich als Oesterle GmbH, durch Umstrukturierungen nun als Oesterle Immobilien GmbH) am Immobilienmarkt.

Eine Tradition, die ich in zweiter Generation bereits seit über 20 Jahren fortführe. Wir fühlen uns vor allem unseren Prinzipien verpflichtet. Unabhängig, inhabergeführt und mit höchster Qualifikation widmen wir uns Ihren Anliegen. Der erfolgreiche Immobilienverkauf, der Traum vom Eigenheim oder ein nachhaltiges Investment sowohl für private als auch für institutionelle Anleger.

Ihre Ziele sind unsere Herausforderungen, die wir ernst nehmen. Immobilien sind heute fester Bestandteil eines Vermögensaufbaus und einer Alterssicherung geworden.

Unsere Vision ist eine veränderte, positive Wahrnehmung des Immobilienmaklers. Wir stehen mit unserem Leistungsportfolio auf Ihrer Seite. Denn wir wollen, dass Menschen gerne zu uns kommen – auch ein zweites Mal. Und das geht nur, wenn sie einen Mehrwert bei der Inanspruchnahme unserer Tätigkeit erfahren. Durch mehr Leistung, mehr Qualifikation, mehr Menschlichkeit und ein respektvolles, ehrliches und vertrauensvolles Miteinander.

Herzlichst Ihr

Kai Oesterle, Geschäftsführer Oesterle Immobilien GmbH

Kai Oesterle

Geschäftsführung

 

Diplom Betriebswirt (FH)

Diplom Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten

Geprüfter Gewerbeimmobilienberater (EIA)

EnergieWert-Experte (Sprengnetter Akademie)

Tel. +49 (0) 7561 / 82091-50
kaioesterle@oesterle-immobilien.de
Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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