Professionelle Immobilienfotos

Der erste Eindruck zählt

So ist es auch beim Immobilienverkauf. Insbesondere in der heutigen Zeit, in der die Objekte im Internet in den Immobilienportalen mit wenigen Mausklicks zu finden sind und in direkter Konkurrenz zu anderen Objekten stehen. Es ist erwiesen, dass Objekte mit ansprechenden Fotos in der Ergebnisliste deutlich öfters angeklickt werden.

Aber auch Exposés mit aussagekräftigen und hochwertigen Fotoaufnahmen rücken die Immobilien in ein besseres Licht und wecken bei Interessenten Emotionen.

Daher legen wir ganz besonderen Wert auf professionelle Aufnahmen der Immobilie.  

Wir nehmen uns bei den Aufnahmen Zeit, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Hier ein paar Beispiele, auf was es bei der Immobilienfotografie ankommt:

  • Hochwertige Kamera: Ohne eine hochwertige Kamera erzielen Sie kein gutes Ergebnis
  • Passender Bildausschnitt: Welchen Ausschnitt des Raumes oder des Gebäudes möchte ich fotografieren, um ein aussagekräftiges Foto erzielen
  • Perfekte Perspektive (Vogel-, Normal-, Froschperspektive)
  • Richtiges Licht (direkt, indirekt, Blitz, Schatten, Überbeleuchtung)
  • Inszenierung: Ordentlicher Zustand, Accessoires, Details, Momente
  • Fehler vermeiden, wie z.B. Personen oder Autokennzeichen sind sichtbar, Spiegelungen, etc.
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Aktuelles
Immobilien: Marktaktivität erreicht Höchststand

Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleichzeitig
entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die
Vermarktungszeiten weiter verlängern.

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Grün in der Stadt erhöht Lebensqualität

Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges
Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken
aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz
boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus
Stein und Beton das Bild.

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BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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