Form des Gutachtens

Gutachten ist nicht gleich Gutachten

Welchen Wert ermitteln wir?

Je nach Objektart, nach Bewertungsanlass und nach den Anforderungen des Auftraggebers ist bei der Bewertung zu differenzieren.

  • Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) als Entscheidungsgrundlage für den Kauf oder Verkauf, bei Vermögensauseinandersetzungen und bei der Bewertung von Betriebsvermögen.
  • Beleihungswertermittlung für Kreditentscheidungen.
  • Miet- und Pachtwertermittlung für die Ermittlung des Miet- und Pachtwerts sowie für Auseinandersetzungen betreffend des Miet- und Pachtwertes.
  • Due-Diligence-Analysen durch Stärken-Schwächen-Analyse sowie Wirtschaftlichkeitsberechnung als Entscheidungs-grundlage bei Anlageobjekten.

 

Wie ermitteln wir den Wert?

Auch bei der Form des Gutachtens berücksichtigen wir den Bewertungsanlass und die Anforderungen des Auftraggebers.

  • Kurzgutachten 
  • Vollgutachten
  • gutachterliche Stellungnahme
  • Objekbegehung mit Beratung

 

Geht es um einfache Wertfestsetzung, z.B. zu Verkaufszwecken, ist in vielen Fällen das günstigere Kurzgutachten ausreichend. Geht es um Erbauseinandersetzungen oder gar um gerichtliche Auseinandersetzungen ist i.d.R. das ausführliche Vollgutachten zweckmäßig. Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten es bei der Bewertung Ihrer Immobilie gibt.

 

Unsere Sachverständigen Infobroschüre für Sie zum Download als PDF-Datei (314 kb)

Tel. +49 (0) 7561 / 82091-50
info@oesterle-immobilien.de
Aktuelles
Sommerglück: Der Pool im eigenen Garten

Der eigene Garten ermöglicht es, sich den einen oder anderen Traum
zu erfüllen. Ein eigener Pool ist ein riesiges Vergnügen – nicht nur für
Kinder. Welche Rechte und Pflichten Mieter und Eigentümer haben,
lesen Sie hier.

weiterlesen
Baugenehmigungszahlen steigen endlich wieder

Die Baugenehmigungszahlen in Deutschland sind seit der Zinserhöhung
im Jahr 2022 stark gesunken. Eine gute Nachricht für Bauwillige
und Wohnungssuchende: Die Entwicklung zeigt endlich wieder einen
deutlichen Trend nach oben.

weiterlesen
BGH-Urteil: Wie hoch darf die Hecke zum Nachbarn sein?

Streit mit den Nachbarn ist unangenehm. Sehr oft geht es dabei um
Grenzabstände, beispielsweise darum, wie hoch eine Hecke sein darf.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu einige grundlegende Feststellungen
getroffen.

weiterlesen

Büro Leutkirch (Allgäu)

Memminger Straße 8
88299 Leutkirch

Telefon: +49 (0) 7561 / 820 91 - 50
info@oesterle-immobilien.de

Büro Lindau (Bodensee)

Langenweg 39
88131 Lindau

Telefon: +49 (0) 8382 / 279 280 - 0
lindau@oesterle-immobilien.de

Büro Stuttgart

Stuttgarter Straße 83
70469 Stuttgart

Telefon: +49 (0) 711 / 220 594 47
stuttgart@oesterle-immobilien.de

© 2025 - Oesterle Immobilien GmbH