Form des Gutachtens

Gutachten ist nicht gleich Gutachten

Welchen Wert ermitteln wir?

Je nach Objektart, nach Bewertungsanlass und nach den Anforderungen des Auftraggebers ist bei der Bewertung zu differenzieren.

  • Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) als Entscheidungsgrundlage für den Kauf oder Verkauf, bei Vermögensauseinandersetzungen und bei der Bewertung von Betriebsvermögen.
  • Beleihungswertermittlung für Kreditentscheidungen.
  • Miet- und Pachtwertermittlung für die Ermittlung des Miet- und Pachtwerts sowie für Auseinandersetzungen betreffend des Miet- und Pachtwertes.
  • Due-Diligence-Analysen durch Stärken-Schwächen-Analyse sowie Wirtschaftlichkeitsberechnung als Entscheidungs-grundlage bei Anlageobjekten.

 

Wie ermitteln wir den Wert?

Auch bei der Form des Gutachtens berücksichtigen wir den Bewertungsanlass und die Anforderungen des Auftraggebers.

  • Kurzgutachten 
  • Vollgutachten
  • gutachterliche Stellungnahme
  • Objekbegehung mit Beratung

 

Geht es um einfache Wertfestsetzung, z.B. zu Verkaufszwecken, ist in vielen Fällen das günstigere Kurzgutachten ausreichend. Geht es um Erbauseinandersetzungen oder gar um gerichtliche Auseinandersetzungen ist i.d.R. das ausführliche Vollgutachten zweckmäßig. Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten es bei der Bewertung Ihrer Immobilie gibt.

 

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