Gewerbeimmobilien

Ein Profi an Ihrer Seite

Herzlich Willkommen bei Oesterle Gewerbeimmobilien!

Die Vermittlung von Gewerbeimmobilien bedarf besonderem und spezifischem Know-how, sehr guten Marktkenntnissen und einem breiten Netzwerk. Oesterle Gewerbeimmobilien ist ein langjährig tätiges Immobilienbüro, das den regionalen Gewerbeimmobilienmarkt bestens kennt.

Jahrzehnte, mittlerweile in 2. Generation, wurde dieses Wissen und das Netzwerk aufgebaut. Als von der Europäischen Immobilienakademie geprüfter Gewerbeimmobilienberater sowie als Diplom Betriebswirt (FH) und Diplom Sachverständiger (DIA) darf ich behaupten, über eine fundierte Qualifikation in diesem speziellen Markt der Gewerbeimmobilien zu verfügen.  Seit vielen Jahren bewerte ich als Sachverständiger Gewerbeimmobilien. Dabei ist eine qualifizierte Verkehrswertermittlung die Grundlagen für einen erfolgreichen Verkauf. Und durch die erfolgreiche Vermittlung von zahlreichen Gewerbeimmobilien kommt zu der Qualifikation die Erfahrung hinzu.

Aber nicht nur die hohe Qualifikation und die Erfahrung sind von Bedeutung, sondern auch ein umfangreiches Leistungspaket, das wir im Rahmen unserer Leistungsgarantie schriftlich garantieren, sowie der Umgang mit den Menschen.

Unsere Vision ist eine veränderte, positive Wahrnehmung des Immobilienmaklers. Denn wir wollen, dass Menschen gerne zu uns kommen – auch ein zweites Mal. Und das geht nur, wenn sie einen Mehrwert bei der Inanspruchnahme unserer Tätigkeit erfahren. Durch mehr Leistung, mehr Qualifikation, mehr Menschlichkeit und ein respektvolles, ehrliches und vertrauensvolles Miteinander.

 

Herzlichst Ihr

Kai Oesterle, Geschäftsführer Oesterle Immobilien GmbH

Kai Oesterle

Geschäftsführung

 

Diplom Betriebswirt (FH)

Diplom Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten

Geprüfter Gewerbeimmobilienberater (EIA)

EnergieWert-Experte (Sprengnetter Akademie)

Tel. +49 (0) 7561 / 82091-50
kaioesterle@oesterle-immobilien.de
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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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Weiter wohnen wie gewohnt?

Wie wir wohnen, ist eine sehr individuelle Angelegenheit, hängt aber
auch von den tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten ab. Es geht um
Verfügbarkeiten, Arbeitsplätze, Infrastruktur und nicht zuletzt darum,
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Nachfrage und Angebot – So entwickeln sich die Immobilienpreise

In den Metropolen wird der Preisdruck auf Immobilien weiter zunehmen.
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