Energieausweis

Zusatzservice über unsere Kooperationspartner

Nach der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 01.05.2014 in Kraft trat, ist der Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie generell Pflicht. Das bedeutet für Immobilieneigentümer:

  1. Künftige Kontrolle der technischen Anforderungen an Bestandsgebäude
  2. Energieausweis ist bei jedem Verkauf und jeder Vermietung zwingend erforderlich
  3. Vorlagepflicht des Energieausweises bei jeder Besichtigung
  4. Aushändigungspflicht des Energieausweises bei Verkauf und Vermietung
  5. Änderungen des Energieausweises, z.B. Einführung der Energieeffizienzklasse
  6. Pflichtangaben in Immobilienanzeigen auch von Privatleuten, sonst droht ein Bußgeld bis zu 15.000 €.

Kennen Sie, …

… den Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Wissen Sie, …

… wann welcher Energieausweis erforderlich ist?

Wissen Sie, …

… wo Sie einen Energieausweis erstellen lassen können?

Nein? Wir erstellen kostengünstig einen Energieausweis oder beraten Sie kostenlos bei Fragen rund um die EnEV2014.

Tel: +49 (0) 75 61 / 9 88 73-0  oder info@oesterle-immobilien.de

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88299 Leutkirch

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