Energieausweis

Zusatzservice über unsere Kooperationspartner

Nach der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 01.05.2014 in Kraft trat, ist der Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie generell Pflicht. Das bedeutet für Immobilieneigentümer:

  1. Künftige Kontrolle der technischen Anforderungen an Bestandsgebäude
  2. Energieausweis ist bei jedem Verkauf und jeder Vermietung zwingend erforderlich
  3. Vorlagepflicht des Energieausweises bei jeder Besichtigung
  4. Aushändigungspflicht des Energieausweises bei Verkauf und Vermietung
  5. Änderungen des Energieausweises, z.B. Einführung der Energieeffizienzklasse
  6. Pflichtangaben in Immobilienanzeigen auch von Privatleuten, sonst droht ein Bußgeld bis zu 15.000 €.

Kennen Sie, …

… den Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Wissen Sie, …

… wann welcher Energieausweis erforderlich ist?

Wissen Sie, …

… wo Sie einen Energieausweis erstellen lassen können?

Nein? Wir erstellen kostengünstig einen Energieausweis oder beraten Sie kostenlos bei Fragen rund um die EnEV2014.

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„Bau-Turbo“ – Bundesrat stimmt zu

Jetzt hat auch der Bundesrat dem „Bau-Turbo“ zugestimmt. Damit
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Wohnungsbau geben. Auf diese Weise soll der Wohnungsbau angekurbelt
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Sorgen Sie für mehr Effizienz beim Heizen und sparen Sie Geld: Zu Beginn
der Heizsaison sollten die Thermostate der Heizkörper überprüft
werden. Nützlich sind auch ein hydraulischer Abgleich, das Entlüften
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Immobilienmarkt entwickelt sich kontinuierlich aufwärts

Der Immobilienmarkt befindet sich in einem moderaten Aufwärtstrend.
Der Kaufwille der Interessenten ist stark gestiegen. Die Nachfrage ist
vielseitig und reicht von Altbauten und Sanierungsgebäuden bis hin zu
Neubauten. Gefragt sind Wohnungen und Häuser für den Eigenbedarf,
aber auch Anlageobjekte.

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