Energieausweis

Zusatzservice über unsere Kooperationspartner

Nach der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 01.05.2014 in Kraft trat, ist der Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie generell Pflicht. Das bedeutet für Immobilieneigentümer:

  1. Künftige Kontrolle der technischen Anforderungen an Bestandsgebäude
  2. Energieausweis ist bei jedem Verkauf und jeder Vermietung zwingend erforderlich
  3. Vorlagepflicht des Energieausweises bei jeder Besichtigung
  4. Aushändigungspflicht des Energieausweises bei Verkauf und Vermietung
  5. Änderungen des Energieausweises, z.B. Einführung der Energieeffizienzklasse
  6. Pflichtangaben in Immobilienanzeigen auch von Privatleuten, sonst droht ein Bußgeld bis zu 15.000 €.

Kennen Sie, …

… den Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Wissen Sie, …

… wann welcher Energieausweis erforderlich ist?

Wissen Sie, …

… wo Sie einen Energieausweis erstellen lassen können?

Nein? Wir erstellen kostengünstig einen Energieausweis oder beraten Sie kostenlos bei Fragen rund um die EnEV2014.

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Aktuelles
Vermieter haftet für die Folgen eines Sturzes bei Eisglätte

Ein Vermieter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, haftet laut einem
BGH-Urteil grundsätzlich für Schäden, die ein Mieter durch einen Sturz
bei Eisglätte erleidet, wenn die Räum- und Streupflicht auf dem gemeinschaftlichen
Grundstück nicht eingehalten wurde.

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Immobilienkauf: Optimistisch ins Jahr 2026

Wer den Kauf oder Verkauf einer Immobilie schon länger plant, sollte
diesen Wunsch jetzt nicht noch weiter aufschieben. Der Immobilienmarkt
ist derzeit so berechenbar wie schon lange nicht mehr. Die Bauzinsen
sind relativ stabil und die Immobilienpreise steigen nur mäßig.

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Neuer Pragmatismus: Wohnen, wo Wohnraum bezahlbar ist

Wohnraum ist knapp – zumindest dort, wo er am dringendsten benötigt
wird: in den wirtschaftlich starken Metropolen. Doch ein neuer Pragmatismus
macht Mut. Viele Menschen weichen in Regionen aus, in
denen Wohnen noch bezahlbar ist.

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