Energieausweis

Zusatzservice über unsere Kooperationspartner

Nach der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 01.05.2014 in Kraft trat, ist der Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie generell Pflicht. Das bedeutet für Immobilieneigentümer:

  1. Künftige Kontrolle der technischen Anforderungen an Bestandsgebäude
  2. Energieausweis ist bei jedem Verkauf und jeder Vermietung zwingend erforderlich
  3. Vorlagepflicht des Energieausweises bei jeder Besichtigung
  4. Aushändigungspflicht des Energieausweises bei Verkauf und Vermietung
  5. Änderungen des Energieausweises, z.B. Einführung der Energieeffizienzklasse
  6. Pflichtangaben in Immobilienanzeigen auch von Privatleuten, sonst droht ein Bußgeld bis zu 15.000 €.

Kennen Sie, …

… den Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Wissen Sie, …

… wann welcher Energieausweis erforderlich ist?

Wissen Sie, …

… wo Sie einen Energieausweis erstellen lassen können?

Nein? Wir erstellen kostengünstig einen Energieausweis oder beraten Sie kostenlos bei Fragen rund um die EnEV2014.

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Defizit beim Wohnungsbau höher als angenommen

Der deutsche Wohnungsneubau verharrt auch im Jahr 2026 auf einem
historisch niedrigen Niveau. Zwar steigen die Baugenehmigungen, was
ein positives Signal ist, insgesamt entstehen in Deutschland jedoch
weiterhin deutlich zu wenig neue Wohnungen.

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Finanzierung entscheidet über Immobilienkauf

„Money makes the world go round.“ Dieser Satz aus dem Musical Cabaret
beschreibt zunehmend die reale Welt – und in Deutschland ganz
besonders die Finanzierung von Immobilien, die maßgeblich von den
Finanzmärkten und der Wirtschaftslage abhängt.

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BGH-Urteil: Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil Klarheit
zur Verteilung von Kosten für Erhaltungsmaßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften
geschaffen und die faire Kostenverteilung in
WEG-Gemeinschaften gestärkt.

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