
Ein Vermieter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, haftet laut einem
BGH-Urteil grundsätzlich für Schäden, die ein Mieter durch einen Sturz
bei Eisglätte erleidet, wenn die Räum- und Streupflicht auf dem gemeinschaftlichen
Grundstück nicht eingehalten wurde.

Wer den Kauf oder Verkauf einer Immobilie schon länger plant, sollte
diesen Wunsch jetzt nicht noch weiter aufschieben. Der Immobilienmarkt
ist derzeit so berechenbar wie schon lange nicht mehr. Die Bauzinsen
sind relativ stabil und die Immobilienpreise steigen nur mäßig.

Wohnraum ist knapp – zumindest dort, wo er am dringendsten benötigt
wird: in den wirtschaftlich starken Metropolen. Doch ein neuer Pragmatismus
macht Mut. Viele Menschen weichen in Regionen aus, in
denen Wohnen noch bezahlbar ist.
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