Abkühlung erwünscht: Effektiver Hitzeschutz steigert den
Immobilienwert

Extreme Hitzeereignisse gehören zu den folgenschwersten Auswirkungen
des Klimawandels. Prognosen des Deutschen Wetterdienstes
zeigen, dass Hitzewellen in Deutschland künftig häufiger auftreten
werden. Worauf müssen Immobilieneigentümer achten?


Besonders gefährdet sind ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere,
Kinder sowie pflegebedürftige Personen. Immobilieneigentümer, Verwalter
und Mieter stehen vor neuen Herausforderungen: Sie müssen Hitzeschutz
als Investition in die Substanz, Nutzbarkeit und Zukunftsfähigkeit von Gebäuden
betrachten. Der sommerliche Wärmeschutz beginnt bei der Fassade,
umfasst Fenster und Rollläden und reicht bis hin zu Dachbegrünungen
oder Sonnenschutzverglasungen. Besonders wirksam sind außenliegende
Verschattungen wie Markisen oder Fensterläden. Auch helle Fassadenfarben
und Dachbeschichtungen können dabei helfen, die Aufheizung zu verringern.
Für Flachdächer sind Dachbegrünungen nicht nur aus klimatischer
Sicht sinnvoll, sondern sie erhöhen auch die Lebensdauer der Bausubstanz.
Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung kann die
Luftqualität verbessern.


Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat neue Standards für den Hitzeschutz
definiert. Die Expertenempfehlung zur Hitzeaktionsplanung (VDI-EE
3787 Blatt 13.3) befasst sich mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur
Minderung von Hitze in Innenräumen sowie mit langfristigen Lösungen in
den Bereichen Stadtplanung und Bauwesen. „Hitzeschutz ist präventiver
Katastrophenschutz. Die Umsetzung dieser Gemeinschaftsaufgabe erfordert
ein abgestimmtes Vorgehen in den Bereichen Soziales, Gesundheit,
Umwelt und Krisenmanagement“, betont Dr. Thomas Griebe, der Vorsitzende
des VDI-Gremiums „Hitzeaktionsplanung“.


Mit der neuen Publikation „Hitzeaktionspläne in der kommunalen Praxis“
gibt das Deutsche Institut für Urbanistik Städten und Gemeinden praxisorientierte
Handlungsempfehlungen für die Entwicklung wirkungsvoller Hitzeaktionspläne
an die Hand. Die Publikation enthält Beispiele aus Deutschland
und Frankreich. Die Erkenntnisse aus Frankreich zeigen bewährte
Strategien, Warnsysteme und Maßnahmen im Umgang mit Hitzewellen, von
denen die Bevölkerung in Deutschland profitieren kann.

 

 

Aktuelles
Vermieter haftet für die Folgen eines Sturzes bei Eisglätte

Ein Vermieter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, haftet laut einem
BGH-Urteil grundsätzlich für Schäden, die ein Mieter durch einen Sturz
bei Eisglätte erleidet, wenn die Räum- und Streupflicht auf dem gemeinschaftlichen
Grundstück nicht eingehalten wurde.

weiterlesen
Immobilienkauf: Optimistisch ins Jahr 2026

Wer den Kauf oder Verkauf einer Immobilie schon länger plant, sollte
diesen Wunsch jetzt nicht noch weiter aufschieben. Der Immobilienmarkt
ist derzeit so berechenbar wie schon lange nicht mehr. Die Bauzinsen
sind relativ stabil und die Immobilienpreise steigen nur mäßig.

weiterlesen
Neuer Pragmatismus: Wohnen, wo Wohnraum bezahlbar ist

Wohnraum ist knapp – zumindest dort, wo er am dringendsten benötigt
wird: in den wirtschaftlich starken Metropolen. Doch ein neuer Pragmatismus
macht Mut. Viele Menschen weichen in Regionen aus, in
denen Wohnen noch bezahlbar ist.

weiterlesen

Büro Leutkirch (Allgäu)

Memminger Straße 8
88299 Leutkirch

Telefon: +49 (0) 7561 / 820 91 - 50
info@oesterle-immobilien.de

Büro Lindau (Bodensee)

Langenweg 39
88131 Lindau

Telefon: +49 (0) 8382 / 279 280 - 0
lindau@oesterle-immobilien.de

Büro Stuttgart

Stuttgarter Straße 83
70469 Stuttgart

Telefon: +49 (0) 711 / 220 594 47
stuttgart@oesterle-immobilien.de

© 2026 - Oesterle Immobilien GmbH