Altes Haus oder neues Haus? Was sind die
Vor- und Nachteile?

Der Kauf einer Immobilie gehört zu den größten finanziellen Weichenstellungen
im Leben. Die wichtigsten Fragen sollten am besten gleich
zu Beginn geklärt werden. Was ist langfristig erfolgversprechender: der
Kauf eines Neubaus oder einer Bestandsimmobilie?

 

Ein Neubau überzeugt durch Energieeffizienz, moderne Grundrisse und den
neuesten technischen Standard. Auch individuelle Gestaltungswünsche lassen
sich in der Regel einfacher umsetzen. Allerdings entstehen Neubauten
oft in neu erschlossenen Lagen, die sich infrastrukturell erst entwickeln
müssen. Zudem können gestiegene Materialpreise, Baukosten und längere
Fertigstellungszeiten das Budget und die Geduld strapazieren. Es lohnt
sich, die Angebote genau zu vergleichen und Bauverträge juristisch prüfen
zu lassen. Förderprogramme, etwa für einen klimafreundlichen Neubau,
können die Finanzierung erleichtern.


Eine Bestandsimmobilie ist in der Regel schnell bezugsfertig und verfügt
häufig über eine gewachsene Infrastruktur. Je nach Baujahr und Zustand
kann sie jedoch auch Sanierungsbedarf aufweisen. Es lohnt sich, einen
genauen Blick auf die energetische Beschaffenheit zu werfen: Vor allem die
Art, das Alter und der Zustand der Heizung sowie der Gebäudehülle sind zu
prüfen. Wer sich für eine Eigentumswohnung interessiert, sollte auch das
Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus unter die Lupe nehmen,
beispielsweise die Höhe der Instandhaltungsrücklagen und den Zustand der
Haustechnik. Es kann sich lohnen, vor dem Kauf eine unabhängige Gebäudebegutachtung
einzuholen und den Energieausweis, den Modernisierungsbedarf
und mögliche Fördermittel zu prüfen.


Kaufinteressierte sollten über die Unterschiede zwischen Neubau und Bestand
hinaus auch ihre langfristigen Perspektiven im Blick haben. Entscheidend
ist, ob die Immobilie zur eigenen Lebensplanung passt, beispielsweise
in Bezug auf Familiengründung, berufliche Veränderungen oder Barrierefreiheit
im Alter. Für Kapitalanleger stehen die Mietrendite, die Vermietbarkeit
und steuerliche Aspekte im Vordergrund, während Eigennutzer vor allem die
Wohnqualität und ihre persönlichen Bedürfnisse priorisieren. Zudem muss
das verfügbare Budget realistisch kalkuliert werden – inklusive Nebenkosten,
Rücklagen und möglicher Modernisierungen.

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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