Immobilienfinanzierung: EZB-Zinssenkung sorgt für
stabile Bedingungen

 

Der EZB-Rat hat erneut beschlossen, die drei Leitzinsen um jeweils 25
Basispunkte zu senken. Die Entscheidung spiegelt die Einschätzung
der Inflationsaussichten wider. Diese siebte Zinssenkung in Folge ist
auch ein ermutigendes Signal für Immobilienkäuferinnen und -käufer.

 

Die Inflation hat sich weiterhin im Einklang mit den Erwartungen der Experten
entwickelt. Im März gingen sowohl die Gesamtinflation als auch die
Kerninflation zurück. Auch der Preisauftrieb bei Dienstleistungen hat sich
in den letzten Monaten deutlich abgeschwächt. Die meisten Indikatoren
deuten darauf hin, dass sich die Inflation nachhaltig in der Nähe des mittelfristigen
Zielwerts von zwei Prozent einpendeln wird. Das Lohnwachstum
verlangsamt sich, und die Wirtschaft des Euroraums hat eine gewisse
Widerstandsfähigkeit gegenüber globalen Schocks entwickelt.


Der Präsident des ifo Instituts, Clemens Fuest, unterstützt die Zinssenkung
der EZB. „Durch die unberechenbare Zollpolitik von US-Präsident
Donald Trump hat zuletzt das Risiko für einen wirtschaftlichen Abschwung
zugenommen“, sagt Fuest. Prof. Lena Dräger, Expertin für Geldpolitik am
Kieler Institut für Weltwirtschaft, sieht in der Maßnahme zwar einen weiteren
Schritt zur geldpolitischen Lockerung, plädiert aber angesichts der konjunkturellen
Risiken für die Realwirtschaft und die Finanzmärkte für ein starkes
Signal. Der Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung
(IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung zeigt kaum Unterschiede in
den Inflationsraten verschiedener Haushaltstypen.


Die Zinsen wurden gesenkt – und eigentlich erwartet man, dass dann auch
die Baukredite günstiger werden. Leider ist das bisher nicht der Fall. Als
Grund wird die milliardenschwere Schuldenaufnahme der neuen Bundesregierung
angesehen. Das Analysehaus Barkow Consulting berichtet, dass
die Zinsen für Baufinanzierungen mit zehnjähriger Laufzeit auf den höchsten
Stand seit sieben Monaten gestiegen sind.


Fazit: Im Rückblick auf die letzten drei Jahre sind die Konditionen für die
Finanzierung von Immobilienobjekten dennoch weiterhin stabil und bieten
Interessenten aufgrund der nach wie vor günstigen Immobilienpreise gute
Chancen für den Immobilienerwerb.

 

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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