Immobilienmarkt durchlebt tiefgreifenden Wandel

 

Der Immobilienmarkt wirkt auf branchenfremde Beobachter derzeit wie
ein schrill-bunter Gemüsemarkt in einem exotischen Land. Die Expertise
eines Insiders kann bei wichtigen Entscheidungen weiterhelfen.


Ein wichtiger Beobachter der Immobilienmärkte ist das internationale Beratungsunternehmen
Savills, das in über 70 Ländern fundierte Expertise zu
Gewerbe- und Wohnimmobilien bietet. In einem aktuellen Spotlight werfen
die Berater einen Blick auf den deutschen Immobilienmarkt.


Danach erlebt der deutsche Immobilienmarkt einen tiefgreifenden Wandel.
Nach dem Ende des Nullzinsumfeldes beginnt zwar gerade ein neuer Marktzyklus,
doch dieser unterscheidet sich fundamental von seinem Vorgänger.
Die zwei Kernaussagen lauten: Erstens: Es wird keinen neuen „Superzyklus“
geben. Zweitens: Der neue Zyklus beginnt in einer grundlegend veränderten
gesellschaftlichen und technologischen Realität als der letzte.


Damit sind völlig neue Anforderungen an die aktiven Kaufleute in der Immobilienbranche
verbunden. Der letzte Immobilienmarktzyklus profitierte von
einer einzigartigen Kombination aus starkem Bevölkerungswachstum, florierender
Wirtschaft und sinkenden Zinsen und wurde so zum sogenannten
„Superzyklus“. Das ist vorbei. Im neuen Zyklus werden die Mieterträge für
Investments entscheidend sein. Die Unterschiede zwischen den einzelnen
Immobilienstandorten und -segmenten werden sich deutlich verstärken.


Zudem beginnt der neue Zyklus in einem gesellschaftlich-technologischen
Umfeld, das sich zuletzt rasant gewandelt hat. Veränderte Flächennachfrage
und Nutzerbedürfnisse polarisieren die Märkte. ESG-Anforderungen (Environmental,
Social, Governance), Digitalisierung, Homeoffice, Online-Handel
und der Einsatz von künstlicher Intelligenz prägen die Immobilienmärkte
immer stärker.


Der Wandel erhöht die Anforderungen an Beratung und Marktanalyse für
Eigentümer und Investoren. Service spielt eine zunehmend wichtige Rolle.
Generell steigen die Anforderungen an Eigentümer und Investoren auf
dem Gewerbeimmobilienmarkt. Doch auch Eigentümer, die in ihr privates
Wohneigentum investieren möchten, werden zukünftig von einer guten Beratung
profitieren.

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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