Der German Real Estate Index (GREIX) ist ein zuverlässiger Index, der
die Entwicklung der Immobilienpreise in Deutschland auf Basis der
Kaufpreissammlungen der lokalen Gutachterausschüsse analysiert.
Diese enthalten die notariell beglaubigten Verkaufspreise.

 

Der German Real Estate Index (GREIX) ist ein Gemeinschaftsprojekt der
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sowie von ECONtribute und
dem Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel). Der Index bildet die Immobilienpreisentwicklung
einzelner Städte und Stadtviertel bis zurück ins Jahr
1960 ab und basiert auf über zwei Millionen Transaktionsdaten.


Danach sind die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im ersten
Quartal dieses Jahres deutlich gestiegen, besonders in einigen Metropolen.
Trotz wirtschafts- und geldpolitischer Unsicherheiten gewinnt der Markt für
Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser somit an
Fahrt. Alle Daten der jetzt 21 analysierten Städte und Landkreise sind frei
verfügbar unter www.greix.de.


Im Vergleich zum Vorquartal (1. Quartal 2025 zu 4. Quartal 2024) verteuerten
sich Eigentumswohnungen um 1,0 Prozent. Die Preise für Einfamilienhäuser
stagnierten bei einem Wachstum von lediglich 0,1 Prozent. Mehrfamilienhäuser
wurden hingegen 1,1 Prozent teurer verkauft. Ein Vergleich mit dem
Vorjahresquartal (Q1 2025 zu Q1 2024) zeigt, wie stark der Preiszuwachs
trotz gestiegener Bauzinsen zu Jahresbeginn und der Sorge vor einer globalen
Rezession ist. Eigentumswohnungen verteuerten sich innerhalb eines
Jahres um 3,2 Prozent. Bei Einfamilienhäusern liegt das Plus sogar bei 4,7
Prozent. Mehrfamilienhäuser stiegen um 8,7 Prozent. Im Jahresvergleich
markieren die aktuellen Zahlen das größte Preiswachstum seit Mitte 2022.


Auch die Zahl der Transaktionen liegt mit einem Plus von fast einem Drittel
deutlich über dem Vorjahreszeitraum.


„Das Abwarten hat ein Ende“, sagt Jonas Zdrzalek, Immobilienmarktexperte
am Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel). „Wer kaufen will, hat sich offenbar
mit den neuen Gegebenheiten arrangiert – und spekuliert darauf, dass
der Immobilienmarkt vorerst seinen Tiefpunkt erreicht hat.“

 

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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