Mobilität und Immobilien sind kein Widerspruch

 

Die Infrastruktur eines Ortes spielt eine große Rolle für den Wert von
Immobilien und beeinflusst maßgeblich die Lebensqualität der Bewohner.
Es geht darum, wie schnell und auf welchem Weg wichtige Versorgungseinrichtungen
erreicht werden können.

 

Die Studie „Mobilität in Städten“ erhebt alle fünf Jahre Mobilitätsdaten. Auf
Basis von Befragungen wurde das Verkehrsverhalten von 281.998 Personen
mit insgesamt 884.332 Wegen erfasst. Dadurch konnten differenzierte Aussagen
zur Mobilitätsentwicklung für verschiedene Stadt- und Bevölkerungsgruppen
getroffen werden. Die Erhebung wurde in rund 500 Gemeinden
durchgeführt.


Die Forschenden stellten eine deutliche Veränderung des Mobilitätsverhaltens
gegenüber der letzten Befragung fest. Unter anderem wird wieder mehr
zu Fuß gegangen. Dieser Trend wird durch das Homeoffice verstärkt. Auch
das Fahrrad hat für viele Menschen nach wie vor eine große Bedeutung. Der
öffentliche Verkehr hat sich nach dem pandemiebedingten Einbruch eindrucksvoll
erholt. Die positiven Erfahrungen mit dem 9-Euro-Ticket und dem
Deutschlandticket haben dazu wesentlich beigetragen. Die Autonutzung
geht weiter zurück.


Die Vielfalt der Mobilitätsoptionen nimmt zu. Im innerstädtischen Verkehr
stehen die verschiedenen Fortbewegungsmöglichkeiten teilweise in Konkurrenz
zueinander. Öffentlicher Raum ist fast überall knapp und soll in erster
Linie dem Aufenthalt und der Erholung der Menschen dienen – und nicht
dem Parken. Im fahrenden Verkehr ist mehr gegenseitige Rücksichtnahme
erforderlich, wenn sich alle den Raum teilen müssen – vor allem im Hinblick
auf mögliche Unfälle.


An neuen Lösungen arbeitet derzeit das Verkehrsteam der Ruhr-Universität.
Dabei geht es zum Beispiel um Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für
alle Beteiligten erhöhen. Weniger Konflikte und ein höheres Sicherheitsgefühl
vermitteln zum Beispiel rot eingefärbte Radwege. In der Befragung
gaben 82 Prozent der Radfahrenden an, dass sich die Einfärbung „sehr positiv“
oder „positiv“ auf ihr subjektives Sicherheitsempfinden auswirkt. Auch
in anderen europäischen Städten werden neue Mobilitätskonzepte erprobt,
wie Shared Space oder extrem günstige öffentliche Verkehrsmittel.

 

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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