2026: Das ist neu in der Bau- und Immobilienbranche

Im neuen Jahr gibt es wieder viele neue Regeln zu beachten. Die Umsetzung
der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringt Veränderungen mit
sich, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird verschärft und an Wärmepumpen
werden höhere Anforderungen gestellt. Die Neuerungen im
Einzelnen:
- Bis Mai 2026 muss die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht
umgesetzt werden. Die Bundesregierung strebt daher eine Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an, das einfacher, technologieoffener
und flexibler werden soll. Umstritten ist die Vorgabe, dass neu eingebaute
Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben
werden müssen.
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll gekürzt werden.
Die Einsparung betrifft vor allem die Förderung von Wohngebäuden.
- Einzelmaßnahmen wie die Dämmung eines Hauses, der Austausch der
Fenster oder der Heizung sollen hingegen verstärkt gefördert werden.
Auch das altersgerechte und barrierefreie Umbauen von Wohngebäuden
soll stärker in den Fokus rücken. Geplant ist zudem ein Förderprogramm
für Ladestationen in Mehrparteienhäusern.
- Der CO2-Preis für das Heizen mit Gas und Öl wird deutlich steigen.
Dadurch können sich die Energiekosten um bis zu 1,55 Cent pro Kilowattstunde
bei Gas und um bis zu 20,70 Cent pro Liter Öl erhöhen.
- Für neu installierte Photovoltaik-Anlagen soll es keine feste Einspeisevergütung
mehr geben. Stattdessen könnten Alternativen für kleine
PV-Anlagen eingeführt werden. Das sogenannte Energy-Sharing soll unter
Nachbarn ab Juli 2026 erlaubt sein.
- Die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung endet.
Holzöfen und Kamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21.
März 2010 installiert wurden, sind nur noch erlaubt, wenn sie die vorgeschriebenen
Emissionsgrenzwerte einhalten.
- Schornsteinfeger müssen ab 2026 keine Aufkleber mehr auf älteren Heizungsanlagen
anbringen, die deren Energieeffizienzklasse anzeigen.
- Städte müssen bis Mitte 2026 Wärmepläne vorlegen, die die zukünftige
Wärmeversorgung festlegen.
- Bis Ende 2026 müssen in Immobilien mit zentralen Heizungen Zähler
nachgerüstet werden, die nicht fernablesbar sind.
- Ab 2026 gelten außerdem strengere Lärmgrenzwerte für den Einbau neuer
Wärmepumpen.


