2026: Das ist neu in der Bau- und Immobilienbranche

Im neuen Jahr gibt es wieder viele neue Regeln zu beachten. Die Umsetzung
der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringt Veränderungen mit
sich, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird verschärft und an Wärmepumpen
werden höhere Anforderungen gestellt. Die Neuerungen im
Einzelnen:

 

  • Bis Mai 2026 muss die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht
    umgesetzt werden. Die Bundesregierung strebt daher eine Änderung des
    Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an, das einfacher, technologieoffener
    und flexibler werden soll. Umstritten ist die Vorgabe, dass neu eingebaute
    Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben
    werden müssen.

 

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll gekürzt werden.
    Die Einsparung betrifft vor allem die Förderung von Wohngebäuden.

 

  • Einzelmaßnahmen wie die Dämmung eines Hauses, der Austausch der
    Fenster oder der Heizung sollen hingegen verstärkt gefördert werden.
    Auch das altersgerechte und barrierefreie Umbauen von Wohngebäuden
    soll stärker in den Fokus rücken. Geplant ist zudem ein Förderprogramm
    für Ladestationen in Mehrparteienhäusern.

 

  • Der CO2-Preis für das Heizen mit Gas und Öl wird deutlich steigen.
    Dadurch können sich die Energiekosten um bis zu 1,55 Cent pro Kilowattstunde
    bei Gas und um bis zu 20,70 Cent pro Liter Öl erhöhen.

 

  • Für neu installierte Photovoltaik-Anlagen soll es keine feste Einspeisevergütung
    mehr geben. Stattdessen könnten Alternativen für kleine
    PV-Anlagen eingeführt werden. Das sogenannte Energy-Sharing soll unter
    Nachbarn ab Juli 2026 erlaubt sein.

 

  • Die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung endet.
    Holzöfen und Kamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21.
    März 2010 installiert wurden, sind nur noch erlaubt, wenn sie die vorgeschriebenen
    Emissionsgrenzwerte einhalten.

 

  • Schornsteinfeger müssen ab 2026 keine Aufkleber mehr auf älteren Heizungsanlagen
    anbringen, die deren Energieeffizienzklasse anzeigen.

 

  • Städte müssen bis Mitte 2026 Wärmepläne vorlegen, die die zukünftige
    Wärmeversorgung festlegen.

 

  • Bis Ende 2026 müssen in Immobilien mit zentralen Heizungen Zähler
    nachgerüstet werden, die nicht fernablesbar sind.

 

  • Ab 2026 gelten außerdem strengere Lärmgrenzwerte für den Einbau neuer
    Wärmepumpen.
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