Abkühlung erwünscht: Effektiver Hitzeschutz steigert den
Immobilienwert

Extreme Hitzeereignisse gehören zu den folgenschwersten Auswirkungen
des Klimawandels. Prognosen des Deutschen Wetterdienstes
zeigen, dass Hitzewellen in Deutschland künftig häufiger auftreten
werden. Worauf müssen Immobilieneigentümer achten?


Besonders gefährdet sind ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere,
Kinder sowie pflegebedürftige Personen. Immobilieneigentümer, Verwalter
und Mieter stehen vor neuen Herausforderungen: Sie müssen Hitzeschutz
als Investition in die Substanz, Nutzbarkeit und Zukunftsfähigkeit von Gebäuden
betrachten. Der sommerliche Wärmeschutz beginnt bei der Fassade,
umfasst Fenster und Rollläden und reicht bis hin zu Dachbegrünungen
oder Sonnenschutzverglasungen. Besonders wirksam sind außenliegende
Verschattungen wie Markisen oder Fensterläden. Auch helle Fassadenfarben
und Dachbeschichtungen können dabei helfen, die Aufheizung zu verringern.
Für Flachdächer sind Dachbegrünungen nicht nur aus klimatischer
Sicht sinnvoll, sondern sie erhöhen auch die Lebensdauer der Bausubstanz.
Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung kann die
Luftqualität verbessern.


Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat neue Standards für den Hitzeschutz
definiert. Die Expertenempfehlung zur Hitzeaktionsplanung (VDI-EE
3787 Blatt 13.3) befasst sich mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur
Minderung von Hitze in Innenräumen sowie mit langfristigen Lösungen in
den Bereichen Stadtplanung und Bauwesen. „Hitzeschutz ist präventiver
Katastrophenschutz. Die Umsetzung dieser Gemeinschaftsaufgabe erfordert
ein abgestimmtes Vorgehen in den Bereichen Soziales, Gesundheit,
Umwelt und Krisenmanagement“, betont Dr. Thomas Griebe, der Vorsitzende
des VDI-Gremiums „Hitzeaktionsplanung“.


Mit der neuen Publikation „Hitzeaktionspläne in der kommunalen Praxis“
gibt das Deutsche Institut für Urbanistik Städten und Gemeinden praxisorientierte
Handlungsempfehlungen für die Entwicklung wirkungsvoller Hitzeaktionspläne
an die Hand. Die Publikation enthält Beispiele aus Deutschland
und Frankreich. Die Erkenntnisse aus Frankreich zeigen bewährte
Strategien, Warnsysteme und Maßnahmen im Umgang mit Hitzewellen, von
denen die Bevölkerung in Deutschland profitieren kann.

 

 

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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