„Bau-Turbo“ – Bundesrat stimmt zu

Jetzt hat auch der Bundesrat dem „Bau-Turbo“ zugestimmt. Damit
können Städte und Gemeinden künftig schneller grünes Licht für den
Wohnungsbau geben. Auf diese Weise soll der Wohnungsbau angekurbelt
werden und mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.


In Deutschland fehlen insbesondere in den wirtschaftlich starken Städten
Wohnungen. Laut einer aktuellen Schätzung des Pestel-Instituts sind es
allein in Westdeutschland mittlerweile 1,2 Millionen Wohnungen – und damit
deutlich mehr als bisher angenommen. Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen
ist seit 2023 stark rückläufig. Der Wohnungsmangel hemmt inzwischen
sogar die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands.


Mit dem „Bau-Turbo“ will Bundesbauministerin Verena Hubertz für mehr
Tempo sorgen. „Wir brauchen schnell mehr bezahlbaren Wohnraum. Die
Neuregelung ermöglicht es Gemeinden, das Planen und Genehmigen wesentlich
zu beschleunigen. Das spart Zeit und Kosten“.


Die neue Sonderregelung in § 246e des Baugesetzbuches und weitere damit
verbundene Neuregelungen ermöglichen weitreichende Abweichungen
vom Bauplanungsrecht. Das heißt, dass Städte und Gemeinden selbst
entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie diese nutzen.
Zu den Neuregelungen gehört: Städte und Gemeinden können auf die Aufstellung
eines Bebauungsplans verzichten. Bauanträge gelten nach Ablauf
von drei Monaten als genehmigt, sofern die Behörde den Antrag in dieser
Zeit nicht ablehnt. Diese Sonderregelung soll bis Ende 2030 befristet gelten.
Das Bundesbauministerium wird die Wirksamkeit dieser Regelungen bis
Ende 2029 evaluieren und dabei vor allem prüfen, ob sie zur Schaffung neuen
Wohnraums beitragen. Die neue Sonderregelung ermöglicht es, schneller
neue Wohnungen zu bauen, Wohngebäude zu erweitern und aufzustocken
sowie Gebäude in Wohnraum umzuwidmen, beispielsweise Gewerbeflächen
und -gebäude.


Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wurde vom Bundestag mit
Anpassungen angenommen und auch der Bundesrat hat das Gesetz im
zweiten Durchgang gebilligt. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1. Januar
2027 in Kraft.

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