„Bau-Turbo“ – Bundesrat stimmt zu

Jetzt hat auch der Bundesrat dem „Bau-Turbo“ zugestimmt. Damit
können Städte und Gemeinden künftig schneller grünes Licht für den
Wohnungsbau geben. Auf diese Weise soll der Wohnungsbau angekurbelt
werden und mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.


In Deutschland fehlen insbesondere in den wirtschaftlich starken Städten
Wohnungen. Laut einer aktuellen Schätzung des Pestel-Instituts sind es
allein in Westdeutschland mittlerweile 1,2 Millionen Wohnungen – und damit
deutlich mehr als bisher angenommen. Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen
ist seit 2023 stark rückläufig. Der Wohnungsmangel hemmt inzwischen
sogar die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands.


Mit dem „Bau-Turbo“ will Bundesbauministerin Verena Hubertz für mehr
Tempo sorgen. „Wir brauchen schnell mehr bezahlbaren Wohnraum. Die
Neuregelung ermöglicht es Gemeinden, das Planen und Genehmigen wesentlich
zu beschleunigen. Das spart Zeit und Kosten“.


Die neue Sonderregelung in § 246e des Baugesetzbuches und weitere damit
verbundene Neuregelungen ermöglichen weitreichende Abweichungen
vom Bauplanungsrecht. Das heißt, dass Städte und Gemeinden selbst
entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie diese nutzen.
Zu den Neuregelungen gehört: Städte und Gemeinden können auf die Aufstellung
eines Bebauungsplans verzichten. Bauanträge gelten nach Ablauf
von drei Monaten als genehmigt, sofern die Behörde den Antrag in dieser
Zeit nicht ablehnt. Diese Sonderregelung soll bis Ende 2030 befristet gelten.
Das Bundesbauministerium wird die Wirksamkeit dieser Regelungen bis
Ende 2029 evaluieren und dabei vor allem prüfen, ob sie zur Schaffung neuen
Wohnraums beitragen. Die neue Sonderregelung ermöglicht es, schneller
neue Wohnungen zu bauen, Wohngebäude zu erweitern und aufzustocken
sowie Gebäude in Wohnraum umzuwidmen, beispielsweise Gewerbeflächen
und -gebäude.


Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wurde vom Bundestag mit
Anpassungen angenommen und auch der Bundesrat hat das Gesetz im
zweiten Durchgang gebilligt. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1. Januar
2027 in Kraft.

Aktuelles
Wohnen im Einfamilienhaus – Wunsch und Wirklichkeit

Das Wohnen im Einfamilienhaus ist nach wie vor ein weit verbreiteter
Traum. Doch Wunsch und Wirklichkeit liegen oft weit auseinander. Das
gilt auch für Angebot und Nachfrage, die sich regional teilweise deutlich
unterscheiden. Das zeigt eine aktuelle Analyse eines der größten
Immobilienportale.

weiterlesen
Neue Heizungsregeln: Infoportal bietet Orientierung

Wer eine neue Heizung einbauen möchte, muss seit Ende Juli 2026 die
Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) berücksichtigen.
Welche Heizsysteme künftig zulässig sind und welche Anforderungen
beim Heizungstausch gelten, zeigt das neue GModG-Infoportal
des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

weiterlesen
Wohnen zur Miete wird immer teurer

Die Mieten in den größten deutschen Städten sind in den vergangenen drei Jahren deutlich stärker gestiegen als die Einkommen. Das
zeigt der aktuelle immowelt Mietkompass für das zweite Quartal 2026.
Dadurch stellt sich zunehmend die Frage, ob kaufen statt mieten eine
Option sein könnte.

weiterlesen

Büro Leutkirch (Allgäu)

Memminger Straße 8
88299 Leutkirch

Telefon: +49 (0) 7561 / 820 91 - 50
info@oesterle-immobilien.de

Büro Lindau (Bodensee)

Langenweg 39
88131 Lindau

Telefon: +49 (0) 8382 / 279 280 - 0
lindau@oesterle-immobilien.de

Büro Stuttgart

Stuttgarter Straße 83
70469 Stuttgart

Telefon: +49 (0) 711 / 220 594 47
stuttgart@oesterle-immobilien.de