Die Baugenehmigungszahlen in Deutschland sind seit der Zinserhöhung
im Jahr 2022 stark gesunken. Eine gute Nachricht für Bauwillige
und Wohnungssuchende: Die Entwicklung zeigt endlich wieder einen
deutlichen Trend nach oben.

 

Im April 2025 wurden in Deutschland 18.500 Wohnungen genehmigt. Wie
das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 4,9 Prozent oder 900 Baugenehmigungen
mehr als im April 2024. Von Januar bis April 2025 wurden
insgesamt 73.900 Wohnungen genehmigt. Das waren 3,7 Prozent oder
2.700 Wohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen
sind Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden
sowie für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im April 2025 insgesamt
15.000 Wohnungen genehmigt. Das waren 5,1 Prozent oder 700 Wohnungen
mehr als im Vorjahresmonat.


Während die Stagnation bei Mehrfamilienhäusern anhält, setzt sich der Aufwärtstrend
bei Einfamilienhäusern fort. Von Januar bis April 2025 wurden in
4,3 Prozent oder 2.500 Neubauwohnungen mehr genehmigt als im Vorjahreszeitraum
2024. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser
um 15,4 Prozent (plus 1.900) auf 14.200.


Der positive Trend bei den Einfamilienhäusern hält bereits seit Dezember
2024 an. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl der genehmigten Wohnungen
in den ersten vier Monaten des Jahres 2025 um 9,7 Prozent (minus
400) auf 4.000. Bei den Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten
Gebäudeart, blieb die Zahl der Baugenehmigungen mit 38.600 Wohnungen
gegenüber dem Vorjahreszeitraum nahezu konstant (minus 0,1 Prozent oder
minus 40 Wohnungen).


„Wie erwartet ist keine außerordentliche Trendwende erkennbar“, kommentiert
Iris Schöberl, Präsidentin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA),
die neuen Zahlen zu den Baugenehmigungen, die vom Statistischen Bundesamt
veröffentlicht wurden. „Dass der Trend gerade nach einer langen
Flaute zum zweiten Mal wieder positiver ist, kann und sollte zwar als gutes
Zeichen verbucht werden – aber es reicht noch lange nicht aus, um den
Wohnungsmarkt wirklich nachhaltig zu entlasten“, ergänzt Schöberl

 

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

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