BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen
keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.


Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Beschluss einer WEG über die
Durchführung von Arbeiten am Gemeinschaftseigentum. Einzelne Eigentümer
hatten diesen angefochten, unter anderem mit der Begründung, dass
keine alternativen Angebote eingeholt worden seien und daher die Wirtschaftlichkeit
der Entscheidung nicht ausreichend geprüft worden sei. Die
Vorinstanzen hatten sich mit der Frage befasst, ob das Einholen mehrerer
Angebote zwingend erforderlich ist.


Der BGH verneinte in seinem Urteil (27.03.2026, V ZR 7/25) eine starre
Pflicht und betonte den Beurteilungsspielraum der Eigentümergemeinschaft.
Zwar könne es sinnvoll sein, mehrere Angebote einzuholen, insbesondere
bei größeren oder kostenintensiven Maßnahmen. Dies diene der Transparenz
und ermögliche eine bessere Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. Eine
Verpflichtung bestehe jedoch nicht. Entscheidend sei, ob die Entscheidung
insgesamt den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspreche.


Dabei spielen etwa die Höhe der Kosten, die Komplexität der Maßnahme,
die Marktkenntnisse der handelnden Personen oder auch eine besondere
Eilbedürftigkeit eine Rolle. Bei kleineren Reparaturen oder wenn Vergleichswerte
vorliegen, ist es möglich, auf zusätzliche Angebote zu verzichten.
Gleichzeitig hebt der BGH hervor, dass die Gemeinschaft weiterhin verpflichtet
bleibt, wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen zu treffen. Fehlt
es an einer tragfähigen Entscheidungsgrundlage oder bestehen Zweifel an
der Angemessenheit der Kosten, kann das Unterlassen von Vergleichsangeboten
im Einzelfall zur Anfechtbarkeit eines Beschlusses führen.


Für die Praxis bedeutet die Entscheidung mehr Flexibilität, aber auch Verantwortung:
Verwalter und Eigentümer sollten ihre Entscheidungsprozesse
nachvollziehbar dokumentieren und im Zweifel begründen können.

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BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

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