Das Einfamilienhaus ist kein Auslaufmodell

Das Einfamilienhaus ist nach wie vor die beliebteste Wohnform in
Deutschland, wird aber zugleich als ökologisch problematisch und unzeitgemäß
kritisiert. Diese Kritik lässt sich jedoch nicht grundsätzlich
bestätigen.


Der vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. findet,
dass die Argumente gegen das Einfamilienhaus viel zu pauschal sind, und
plädiert für eine differenzierte Neubewertung des Einfamilienhauses. Denn
das Einfamilienhaus kann und sollte ein wichtiger Bestandteil einer zeitgemäßen
Stadtentwicklung sein.


„Wir wollen das Einfamilienhaus aus der Rumpelkammer der stadtentwicklungs-
und wohnungspolitischen Diskussion herausholen. Denn ordentlich
fit gemacht, hat es Potenzial für die Zukunft,“ sagt Bernhard Faller, Bereichsleiter
des Forums des vhw e. V. Einfamilienhäuser sind nach wie vor
ein Wohnideal, nicht nur für Familien. Sie tragen zur Vermögensbildung
und Alterssicherung bei, leisten einen Beitrag zur sozialen Wohnungsversorgung,
sind in ihrer Klimabilanz nicht deutlich schlechter als gleich große
Wohnungen und lassen sich in eine flächensparende Siedlungsentwicklung
integrieren.


Eine differenzierte Debatte über das Einfamilienhaus in Deutschland könnte
dabei helfen, neue Aspekte im Städtebau zu berücksichtigen. Es gilt, die
Potenziale des Bestands von rund 13 Millionen Einfamilienhäusern durch
bessere planungs- und bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen auszuschöpfen.
Andererseits gibt es nach wie vor gute Gründe, den Neubau
von Einfamilienhäusern als städtebauliche und wohnungspolitische Aufgabe
aktiv anzugehen.


In Zukunft gelte es, die Potenziale des Einfamilienhausbestands verstärkt zu
nutzen und im Neubau mit dem kompakten Stadthaus die Anforderungen
einer zeitgemäßen Stadtentwicklung zu erfüllen. Grundlage für diese Positionen
ist die hauseigene Forschung des vhw, darunter zwei jüngst veröffentlichte
Studien, die sich mit den Potenzialen im Einfamilienhausbestand
befassen, insbesondere mit Blick auf eine flächensparende Nutzung. Ausgewählte
Ergebnisse sind auf vhw.de/Einfamilienhaus zusammengefasst.

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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