Glasfaserausbau regional höchst unterschiedlich

 

Der Glasfaserausbau ist in Deutschland sehr unterschiedlich fortgeschritten.
In Städten, in denen viele Menschen in Mehrfamilienhäusern
leben, ist die Glasfaserversorgung noch nicht optimal. Eine maßgebliche
Rolle spielen die Netze innerhalb der Häuser, denn das Internet ist
nur dann superschnell, wenn die Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen
verlegt werden.

 

Der Glasfaserausbau ist in Deutschland sehr unterschiedlich fortgeschritten.
In Städten, in denen viele Menschen in Mehrfamilienhäusern
leben, ist die Glasfaserversorgung noch nicht optimal. Eine maßgebliche
Rolle spielen die Netze innerhalb der Häuser, denn das Internet ist
nur dann superschnell, wenn die Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen
verlegt werden.


Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS ) hat
Anfang Juli 2025 einen neuen Bericht zum Stand des Glasfaserausbaus in
Deutschland vorgelegt. Demnach wurde die Versorgung der privaten Haushalte
innerhalb von zwei Jahren bis Mitte 2024 auf rund 35,7 Prozent nahezu
verdoppelt. Der Großteil der Haushalte ohne Glasfaserversorgung liegt in
städtischen (15,1 Millionen) und halbstädtischen Gemeinden (8,9 Millionen).
In ländlichen Gebieten sind noch 2,9 Millionen Haushalte unversorgt.


Der Ausbau der Telekommunikationsnetze soll erheblich beschleunigt werden.
Dazu BMDS Bundesminister Dr. Karsten Wildberger: „Leistungsfähige,
souveräne und resiliente Telekommunikationsnetze sind ein Standortfaktor
in der digitalen Welt. Mit der Festlegung des überragenden öffentlichen
Interesses machen wir Tempo beim Netzausbau.“ Um ein solches Interesse
festzulegen, muss das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert werden.
Das BMDS hat dazu das „Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für
den TK-Netzausbau“ vorgelegt, welches vom Bundeskabinett beschlossen
wurde. Die bis zum 31.12.2030 befristete Regelung umfasst sowohl den
Ausbau von Glasfaser- als auch von Mobilfunknetzen. Den Gesetzentwurf
finden Sie unter: bmds.bund.de/tkg.


Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kritisiert das Vorhaben,
da es eine exklusive Anbindung durch einzelne Netzbetreiber ermöglichen
und die freie Anbieterwahl für Mieter einschränken könnte. Eine faktische
Monopolstellung einzelner Unternehmen könnte sich negativ auf die Preisgestaltung
auswirken. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, Telekommunikationsunternehmen
für eine Übergangszeit ein Vorrecht beim Ausbau in
Mehrfamilienhäusern einzuräumen. Demnach könnten Hauseigentümer die
Verlegung von Glasfaserleitungen innerhalb von Gebäuden nur noch aus
triftigen Sachgründen ablehnen.

Aktuelles
Sommerhitze in Haus und Garten

Die Auswirkungen des Klimawandels sind längst in unseren Häusern
und Gärten spürbar. Die Zahl der Hitzetage hat in den vergangenen
Jahren deutlich zugenommen. Immer mehr Städte und Gemeinden entwickeln
deshalb Hitzeschutzkonzepte. Auch Hauseigentümer sollten
Maßnahmen ergreifen, um sich vor übermäßiger Wärme zu schützen.

weiterlesen
Wärmewende: Akzeptanz hoch – Umsetzung stockt

Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentümer
bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzielle
Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den
Förderbedingungen.

weiterlesen
Appell: Das Land braucht dringend Wohnungen

Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der
Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen
Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Einschätzungen
von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen
entsprechend drastisch aus.

weiterlesen

Büro Leutkirch (Allgäu)

Memminger Straße 8
88299 Leutkirch

Telefon: +49 (0) 7561 / 820 91 - 50
info@oesterle-immobilien.de

Büro Lindau (Bodensee)

Langenweg 39
88131 Lindau

Telefon: +49 (0) 8382 / 279 280 - 0
lindau@oesterle-immobilien.de

Büro Stuttgart

Stuttgarter Straße 83
70469 Stuttgart

Telefon: +49 (0) 711 / 220 594 47
stuttgart@oesterle-immobilien.de