Glasfaserausbau regional höchst unterschiedlich

 

Der Glasfaserausbau ist in Deutschland sehr unterschiedlich fortgeschritten.
In Städten, in denen viele Menschen in Mehrfamilienhäusern
leben, ist die Glasfaserversorgung noch nicht optimal. Eine maßgebliche
Rolle spielen die Netze innerhalb der Häuser, denn das Internet ist
nur dann superschnell, wenn die Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen
verlegt werden.

 

Der Glasfaserausbau ist in Deutschland sehr unterschiedlich fortgeschritten.
In Städten, in denen viele Menschen in Mehrfamilienhäusern
leben, ist die Glasfaserversorgung noch nicht optimal. Eine maßgebliche
Rolle spielen die Netze innerhalb der Häuser, denn das Internet ist
nur dann superschnell, wenn die Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen
verlegt werden.


Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS ) hat
Anfang Juli 2025 einen neuen Bericht zum Stand des Glasfaserausbaus in
Deutschland vorgelegt. Demnach wurde die Versorgung der privaten Haushalte
innerhalb von zwei Jahren bis Mitte 2024 auf rund 35,7 Prozent nahezu
verdoppelt. Der Großteil der Haushalte ohne Glasfaserversorgung liegt in
städtischen (15,1 Millionen) und halbstädtischen Gemeinden (8,9 Millionen).
In ländlichen Gebieten sind noch 2,9 Millionen Haushalte unversorgt.


Der Ausbau der Telekommunikationsnetze soll erheblich beschleunigt werden.
Dazu BMDS Bundesminister Dr. Karsten Wildberger: „Leistungsfähige,
souveräne und resiliente Telekommunikationsnetze sind ein Standortfaktor
in der digitalen Welt. Mit der Festlegung des überragenden öffentlichen
Interesses machen wir Tempo beim Netzausbau.“ Um ein solches Interesse
festzulegen, muss das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert werden.
Das BMDS hat dazu das „Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für
den TK-Netzausbau“ vorgelegt, welches vom Bundeskabinett beschlossen
wurde. Die bis zum 31.12.2030 befristete Regelung umfasst sowohl den
Ausbau von Glasfaser- als auch von Mobilfunknetzen. Den Gesetzentwurf
finden Sie unter: bmds.bund.de/tkg.


Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kritisiert das Vorhaben,
da es eine exklusive Anbindung durch einzelne Netzbetreiber ermöglichen
und die freie Anbieterwahl für Mieter einschränken könnte. Eine faktische
Monopolstellung einzelner Unternehmen könnte sich negativ auf die Preisgestaltung
auswirken. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, Telekommunikationsunternehmen
für eine Übergangszeit ein Vorrecht beim Ausbau in
Mehrfamilienhäusern einzuräumen. Demnach könnten Hauseigentümer die
Verlegung von Glasfaserleitungen innerhalb von Gebäuden nur noch aus
triftigen Sachgründen ablehnen.

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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