Immer mehr Menschen pendeln in die Städte 

Die Entwicklung der Mieten vermittelt derzeit ein Stimmungsbild für
den gesamten Immobilienmarkt. Zwar hat die Dynamik der Mietsteigerungen
etwas nachgelassen, doch das Angebot ist nach wie vor viel zu
gering. Die Vermarktung erfolgt dagegen in Rekordzeit.


Viele Menschen möchten umziehen, finden auf dem Mietmarkt aber nur
wenige geeignete Angebote. Das hat eine zähe Mobilität zur Folge, die
inzwischen sogar die Wirtschaft lähmt. Doch auch der Wechsel vom Mietauf
den Kaufmarkt ist für viele Interessenten keine Lösung, da die Finanzierungszinsen
und Immobilienpreise für die meisten immer noch zu hoch sind.


Derzeit steigen die Mieten in deutschen Städten nur noch so schnell wie die
allgemeinen Lebenshaltungskosten. Das geht aus dem aktuellen Update
des vom Kieler Institut für Weltwirtschaft veröffentlichten GREIX-Mietpreisindex
hervor.


Im Vergleich zum Vorquartal (Q3/2025 zu Q2/2025) stiegen die Angebotsmieten
um 0,5 Prozent. Inflationsbereinigt stagnierten sie. Gegenüber dem
Vorjahresquartal stiegen die Mieten nominal um 3,5 Prozent, inflationsbereinigt
um 1,2 Prozent. Das ist der niedrigste Jahreszuwachs seit Ende 2021.


Im Quartalsvergleich verlief die Entwicklung in den acht größten deutschen
Städten unterschiedlich. Am stärksten stiegen die Mieten in Leipzig (+1,1
Prozent) und Düsseldorf (+0,7 Prozent). In München, Frankfurt a.M. und
Köln betrug der Anstieg jeweils 0,5 Prozent, in Stuttgart 0,3 Prozent. Leichte
Rückgänge gab es in Hamburg (-0,2 Prozent) und Berlin (-0,3 Prozent).


Das Mietniveau ist stark gespreizt: Mit 22,96 Euro pro Quadratmeter lag
München an der Spitze, gefolgt von Frankfurt a.M. mit 17,55 Euro. Das
Mittelfeld bilden Stuttgart (16,11 Euro), Berlin (15,82 Euro), Hamburg (15,62
Euro) und Köln (15,21 Euro). Der durchschnittliche Quadratmeterpreis über
alle 37 Städte und Regionen lag bei 14,16 Euro.


Fazit: Der Immobilienmarkt befindet sich in einer „Warteposition“ und
benötigt spürbare Impulse, um seinen Stillstand zu überwinden. Für Kaufinteressenten
ist der Markt derzeit relativ berechenbar, sodass sie erfolgreich
suchen und besonnen handeln können.

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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