Immobilienfinanzierungen auf stabilem Niveau

Immobilienfinanzierungen profitieren von der relativ entspannten Situation.
Die Hälfte der Finanzierungsexperten verbucht ein wachsendes
Neugeschäft. Die Kreditvolumina legten etwas zu. Die Europäische
Zentralbank (EZB) hält die Leitzinsen stabil.


Die Rahmenbedingungen für den Immobilienkauf haben sich verbessert.
Die Zinssätze für die Immobilienfinanzierung sind stabil, die Nachfrage nach
Wohnimmobilien entwickelt sich positiv, die Immobilienpreise steigen nur
mäßig. Mittelfristig ist mit einem Anstieg der Transaktionen zu rechnen.


„Dass Banken wieder großvolumiger finanzieren, sehe ich als Beleg, dass
sie ihre Refinanzierung im Griff haben und so in diesem Segment tätig werden
können. Dies geht einher mit einer stabilen Markterholung, auch wenn
wir noch ein gutes Stück von einem ausgeglichenen Finanzierungsmarkt
entfernt sind“, sagt Prof. Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für
Immobilienfinanzierung an der IREBS.


Die EZB hat beschlossen, die Leitzinsen vorerst unverändert zu lassen. Für
Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
(DIW Berlin) ist diese Entscheidung nicht überraschend, sie birgt
jedoch Risiken. Die wirtschaftlichen Unsicherheiten seien nach wie vor groß.
Es sei deutlich wahrscheinlicher, dass die Inflation in den kommenden zwei
Jahren zu stark sinkt. Eine vorsorgliche und absichernde Zinssenkung wäre
daher zu diesem Zeitpunkt vertretbar gewesen.


Prof. Dr. Lena Dräger, Direktorin der Forschungsgruppe „Monetäre Makroökonomie“
am Kieler Institut für Weltwirtschaft, kommentiert die Entscheidung
der EZB wie folgt: „Die jüngsten Inflationsdaten in der Eurozone liegen
mit 2,1 Prozent im August leicht über dem Zielwert, während die Kerninflation
bei 2,3 Prozent stagniert.“ Damit bleibt der Preisauftrieb moderat
und nahe des Inflationsziels. Angesichts einer robusten Binnennachfrage
und stabiler Arbeitsmärkte erscheint eine weitere Zinssenkung aktuell nicht
notwendig.


Das bedeutet für Immobilieninteressenten: Bei moderaten Immobilienpreisen
und stabilen Finanzierungsbedingungen stehen die Chancen derzeit
gut, in angemessener Zeit eine Immobilie zu finden, die den eigenen Bedürfnissen
entspricht und finanzierbar ist.

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
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