Immobilienmarkt entwickelt sich kontinuierlich aufwärts

 

Der Immobilienmarkt befindet sich in einem moderaten Aufwärtstrend.
Der Kaufwille der Interessenten ist stark gestiegen. Die Nachfrage ist
vielseitig und reicht von Altbauten und Sanierungsgebäuden bis hin zu
Neubauten. Gefragt sind Wohnungen und Häuser für den Eigenbedarf,
aber auch Anlageobjekte.

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Deutschland haben
gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) eine umfassende Auswertung des Immobilienmarktes für das Jahr
2024 vorgelegt. Das Ergebnis: Nach der Marktkorrektur ab 2022 steigen der
Geldumsatz und die Transaktionszahlen wieder leicht, wobei die regionalen
Unterschiede nach wie vor erheblich sind.


Bereits im vergangenen Jahr zeigte der Immobilienmarkt erste Erholungstendenzen.
So erreichte der Geldumsatz 2024 rund 247 Milliarden Euro,
was einem Plus von 15 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Die Zahl der
Kaufverträge stieg um neun Prozent auf 805.000, lag aber weiterhin rund
20 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt. Wohnimmobilien machten
2024 73 Prozent aller Verträge aus. Besonders der Markt für Eigenheime
erholte sich deutlich.


Laut dem Analyseinstitut bulwiengesa ist der Immobilienmarkt 2025 durch
wenig Bewegung gekennzeichnet, steht jedoch vor einem Wendepunkt.
Während die Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere in urbanen Räumen,
weiter steigt, bleibt der Wohnungsneubau sowohl hinter dem Bedarf als
auch hinter den politischen Zielvorgaben zurück. Bei Wohnimmobilien zeigt
sich ein stabiles Bild ohne dramatische Bewegungen. „Das Interesse an
Wohninvestments hat im Jahr 2025 deutlich zugelegt – insbesondere auch
außerhalb der A-Märkte“, berichtet Sven Carstensen, Vorstand der bulwiengesa
AG. „Dieser Trend dürfte sich fortsetzen.“


Von der allgemeinen Wohnungsknappheit profitiert der deutsche Markt für
modernes Wohnen, der besonders für Anleger interessant ist. Dazu zählen
laut Experten studentisches Wohnen, Co-/Micro Living und Service Apartments.
Im ersten Halbjahr 2025 zeigte sich in diesem Segment eine deutliche
Belebung: Mit einem Volumen von 165 Millionen Euro wurde bereits
zum Halbjahr das Gesamtvolumen des Vorjahres übertroffen. Dies geht aus
einer aktuellen Analyse des globalen Immobiliendienstleisters CBRE hervor.

 

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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