Nachfrage und Angebot – So entwickeln sich
die Immobilienpreise


In den Metropolen wird der Preisdruck auf Immobilien weiter zunehmen.
Der Neubau bleibt dort die dringlichste Aufgabe. In allen wirtschaftsstarken
Regionen werden die Immobilienpreise bis 2035 weiter
steigen – in strukturschwachen Kreisen sinken sie hingegen. Das zeigt
eine neue Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).


Die Preise für Wohnimmobilien in wirtschaftsstarken Metropolregionen und
in gut angebundenen Umlandkreisen steigen bis 2035 weiter an. In strukturschwachen
und schrumpfenden Regionen sinken die Preise kaufkraftbereinigt
hingegen. Das zeigt eine datenbasierte Prognose, die das IW im Auftrag
des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) erstellt hat. Sie
beinhaltet für alle 400 deutschen Kreise Daten zu Immobilienpreisen, Demografie,
Einkommen und Arbeitsmarkt. Entscheidend ist demnach nicht die
Frage Stadt oder Land, sondern die wirtschaftliche Zentralität einer Region:
Wer gut an große Arbeitsmärkte angebunden ist, profitiert.


Regionen, in denen schrumpfende Bevölkerungszahlen und schwache
Arbeitsmärkte zusammentreffen, geraten am stärksten unter Druck – etwa
weite Teile Ostdeutschlands abseits der Metropolen, das Saarland, ländliche
Kreise in Rheinland-Pfalz und das Ruhrgebiet. In den am härtesten
betroffenen Regionen, wie dem Erzgebirgskreis, der Vulkaneifel oder
Kronach, werden Immobilien bis 2035 fast ein Fünftel ihres Werts verlieren.
Zusätzlich unter Druck stehen Kreise mit Automobil- oder energieintensiver
Industrie wie Zwickau. Der Umbau zu einer klimaneutralen Produktion kann
Arbeitsplätze und Kaufkraft kosten und die Nachfrage nach Immobilien weiter
bremsen. Langfristig bietet die Transformation zwar Chancen, kurzfristig
überwiegen jedoch die Risiken.


Auf der Gewinnerseite stehen vor allem die großen Metropolregionen wie
Hamburg, Berlin oder Frankfurt sowie deren gut angebundenes Umland. In
Bayern und Baden-Württemberg profitieren auch ländlichere Kreise – die
stärksten Regionen legen um mehr als zwei Prozent pro Jahr zu. Auffällig:
München selbst gehört nicht zur Spitzengruppe – dafür aber fast das gesamte
Umland der bayerischen Landeshauptstadt. In Nordrhein-Westfalen
ist Köln die einzige Stadt, für die die Prognose ein deutliches Wachstum
ausweist.

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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