Neue Energieausweise: Das ändert sich ab Ende Mai 2026


Ab Ende Mai 2026 gelten europaweit neue Energieausweise für Wohngebäude.
Grundlage ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie European
Union (EPBD), die in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht
übernommen werden muss. Ziel ist mehr Transparenz über die Energieeffizienz
von Gebäuden.


Neue Skala von A bis G: Künftig orientiert sich der Energieausweis an der
bekannten Kennzeichnung von Haushaltsgeräten. Die Klassen reichen nur
noch von A bis G und bleiben wie bisher zehn Jahre gültig. Klasse A steht
ausschließlich für Null-Emissions-Gebäude, während Klasse G die energetisch
schlechtesten Gebäude eines Landes abbildet. Ältere Ausweise mit A+
bis H bleiben während ihrer Gültigkeit weiter nutzbar.


Wann ein Energieausweis Pflicht ist: Ein Energieausweis wird benötigt,
wenn eine Immobilie verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Er muss
bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen, wichtige Kennzahlen gehören
zudem in Immobilienanzeigen. Neu ist: Auch bei größeren Sanierungen oder
Verlängerungen von Mietverträgen kann ein aktueller Ausweis erforderlich
sein – etwa wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle erneuert werden.
Wer keinen Ausweis vorlegt, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Selbstnutzer sind von der Pflicht ausgenommen.


Zwei Arten von Energieausweisen bleiben bestehen: Es gibt weiterhin
den Verbrauchs- und den Bedarfsausweise. Der Bedarfsausweis basiert auf
Bauzustand und Heiztechnik und liefert eine unabhängige Einschätzung des
Energiebedarfs. Der Verbrauchsausweis wertet den Energieverbrauch der
letzten drei Jahre aus und ist bei größeren Mehrfamilienhäusern zulässig.
Beide enthalten Empfehlungen zur energetischen Modernisierung.
Nationale Regeln bleiben gültig: Die neuen Ausweise ergänzen bestehende
Vorschriften, etwa das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Andere Regeln oder
Sanierungspflichten ändern sich dadurch nicht.


Fazit: Ab 2026 werden Energieausweise einfacher vergleichbar und europaweit
einheitlicher. Für Eigentümer lohnt es sich, frühzeitig den energetischen
Zustand ihres Gebäudes zu prüfen, um Kosten und mögliche Sanktionen zu
vermeiden.

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Ab Ende Mai 2026 gelten europaweit neue Energieausweise für Wohngebäude.
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