Neue Gesetze im Energiebereich
Die Bundesregierung hat wichtige Vorhaben im Energiebereich auf den
Weg gebracht. Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vereinfachung
des Vergaberechts soll etwa die Genehmigung von Windenergieanlagen
auf See und von Stromnetzen beschleunigt werden.
Darüber hinaus sollen der Verbraucherschutz gestärkt und Unternehmen
sowie Verbraucher entlastet werden.
Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrags
und des Sofortprogramms umgesetzt. Dadurch werden alle
Endkunden, Großunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen entlastet.
Das betrifft rund 99 Prozent der Unternehmen und alle Verbraucher,
die Gas beziehen. Bei einer Umlagehöhe von zuletzt 2,89 Euro pro Megawattstunde
beträgt die Entlastung für einen Vierpersonenhaushalt je nach
Verbrauch circa 30 bis 60 Euro pro Jahr.
Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen,
Wärmepumpen und Wärmespeichern sieht folgende Maßnahmen vor: •
Planfeststellungsverfahren für Wärmeleitungen werden beschleunigt und
damit den Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt. Dadurch wird die
Wärmeplanung für Kommunen und Städte durch ein zügiges Genehmigungsverfahren
gestärkt und flankiert. • Der Bau von Großwärmepumpen
wird beschleunigt. Sie nutzen Erdwärme, Wärme aus Gewässern, Umluft,
Abwasser oder Abwärme von Industrieanlagen oder Rechenzentren. • Das
Genehmigungsverfahren für Wärmespeicher wird klar geregelt, wodurch
eine in der Praxis herrschende Unsicherheit ausgeräumt wird. • Gleichzeitig
werden die Verfahren digitalisiert und beschleunigt. Unter anderem wird
für die Behörden eine verbindliche Frist für die Erteilung der Genehmigung
eingeführt.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des
Verbraucherschutzes im Energiebereich und zur Änderung weiterer energierechtlicher
Vorschriften (EnWG-Novelle 2025) soll Rückenwind für die Digitalisierung
geben. Als Folge der Energiekrise werden Vorschriften geschaffen,
die Stromlieferanten die Haushaltskunden beliefern, verpflichten, sich gegen
Preisrisiken abzusichern. Große Belastungen von privaten Haushalten bei
übermäßigen, nicht marktgetriebenen Preissprüngen wie in der Energiepreiskrise
2022/2023 wird damit vorgebeugt.