Neue Gesetze im Energiebereich

 

Die Bundesregierung hat wichtige Vorhaben im Energiebereich auf den
Weg gebracht. Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vereinfachung
des Vergaberechts soll etwa die Genehmigung von Windenergieanlagen
auf See und von Stromnetzen beschleunigt werden.
Darüber hinaus sollen der Verbraucherschutz gestärkt und Unternehmen
sowie Verbraucher entlastet werden.

 

Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrags
und des Sofortprogramms umgesetzt. Dadurch werden alle
Endkunden, Großunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen entlastet.
Das betrifft rund 99 Prozent der Unternehmen und alle Verbraucher,
die Gas beziehen. Bei einer Umlagehöhe von zuletzt 2,89 Euro pro Megawattstunde
beträgt die Entlastung für einen Vierpersonenhaushalt je nach
Verbrauch circa 30 bis 60 Euro pro Jahr.


Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen,
Wärmepumpen und Wärmespeichern sieht folgende Maßnahmen vor: •
Planfeststellungsverfahren für Wärmeleitungen werden beschleunigt und
damit den Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt. Dadurch wird die
Wärmeplanung für Kommunen und Städte durch ein zügiges Genehmigungsverfahren
gestärkt und flankiert. • Der Bau von Großwärmepumpen
wird beschleunigt. Sie nutzen Erdwärme, Wärme aus Gewässern, Umluft,
Abwasser oder Abwärme von Industrieanlagen oder Rechenzentren. • Das
Genehmigungsverfahren für Wärmespeicher wird klar geregelt, wodurch
eine in der Praxis herrschende Unsicherheit ausgeräumt wird. • Gleichzeitig
werden die Verfahren digitalisiert und beschleunigt. Unter anderem wird
für die Behörden eine verbindliche Frist für die Erteilung der Genehmigung
eingeführt.


Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des
Verbraucherschutzes im Energiebereich und zur Änderung weiterer energierechtlicher
Vorschriften (EnWG-Novelle 2025) soll Rückenwind für die Digitalisierung
geben. Als Folge der Energiekrise werden Vorschriften geschaffen,
die Stromlieferanten die Haushaltskunden beliefern, verpflichten, sich gegen
Preisrisiken abzusichern. Große Belastungen von privaten Haushalten bei
übermäßigen, nicht marktgetriebenen Preissprüngen wie in der Energiepreiskrise
2022/2023 wird damit vorgebeugt.

Aktuelles
Wohnen im Einfamilienhaus – Wunsch und Wirklichkeit

Das Wohnen im Einfamilienhaus ist nach wie vor ein weit verbreiteter
Traum. Doch Wunsch und Wirklichkeit liegen oft weit auseinander. Das
gilt auch für Angebot und Nachfrage, die sich regional teilweise deutlich
unterscheiden. Das zeigt eine aktuelle Analyse eines der größten
Immobilienportale.

weiterlesen
Neue Heizungsregeln: Infoportal bietet Orientierung

Wer eine neue Heizung einbauen möchte, muss seit Ende Juli 2026 die
Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) berücksichtigen.
Welche Heizsysteme künftig zulässig sind und welche Anforderungen
beim Heizungstausch gelten, zeigt das neue GModG-Infoportal
des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

weiterlesen
Wohnen zur Miete wird immer teurer

Die Mieten in den größten deutschen Städten sind in den vergangenen drei Jahren deutlich stärker gestiegen als die Einkommen. Das
zeigt der aktuelle immowelt Mietkompass für das zweite Quartal 2026.
Dadurch stellt sich zunehmend die Frage, ob kaufen statt mieten eine
Option sein könnte.

weiterlesen

Büro Leutkirch (Allgäu)

Memminger Straße 8
88299 Leutkirch

Telefon: +49 (0) 7561 / 820 91 - 50
info@oesterle-immobilien.de

Büro Lindau (Bodensee)

Langenweg 39
88131 Lindau

Telefon: +49 (0) 8382 / 279 280 - 0
lindau@oesterle-immobilien.de

Büro Stuttgart

Stuttgarter Straße 83
70469 Stuttgart

Telefon: +49 (0) 711 / 220 594 47
stuttgart@oesterle-immobilien.de