Richtig lüften und heizen bei Kälte


Energie ist teuer, sparen ist angesagt – aber richtig. Denn bei Kälte
gelten für das Lüften und Heizen andere Regeln als im Sommer. Hier
finden Sie die wichtigsten Tipps kurz zusammengefasst.


Richtiges Heizen beginnt mit der Einstellung der Raumtemperatur und endet
beim Lüften noch lange nicht. „Schon kleine Anpassungen können große
Wirkung haben – und in den Heizmonaten bares Geld sparen“, sagt Markus
Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V.


Das häufige Hoch- und Runterdrehen der Heizung verbraucht besonders
viel Energie. Die bessere Strategie, um energiesparend durch den Winter zu
kommen, sind konstante Temperaturen auf niedriger oder mittlerer Stufe.
Auch mit Blick auf das Erreichen der gewünschten Raumtemperatur lohnt
sich Konstanz. Das Aufheizen der Wohnung lässt sich durch ein maximal
aufgedrehtes Thermostat nicht beschleunigen. Heizkörperthermostate regeln
die Endtemperatur im Raum, nicht jedoch, wie schnell es warm wird.


Auch bei kühlen Außentemperaturen und Regen ist regelmäßiges Lüften ein
absolutes Muss. Die richtige Lüftungsstrategie im Winter: Kurz und intensiv
lüften, am besten zwei- bis dreimal am Tag für drei bis fünf Minuten. Am
besten ist das Stoßlüften oder noch besser das Querlüften durch das Öffnen
gegenüberliegender Fenster. Dauerlüften mit gekippten Fenstern sollte
unbedingt vermieden werden. Beim Lüften sollten Heizkörperthermostate
immer komplett zugedreht werden.


Schon kleine Anpassungen können deutliche Spareffekte zeigen. „Die Absenkung
der Raumtemperatur um ein Grad reduziert den Energieverbrauch
um rund sechs Prozent“, sagt Markus Lau. „Wer beispielsweise im Schlafzimmer
die Temperatur von bisher 20 Grad auf 16 Grad reduziert, spart hier
etwa 24 Prozent Heizenergie.“


Übertriebene Sparsamkeit ist jedoch nicht empfehlenswert. Wer in der kalten
Jahreszeit komplett auf das Heizen verzichtet, riskiert Schimmelbildung. Die
Temperatur in Wohnräumen sollte dauerhaft nicht unter 16 Grad fallen. Wenn
man sich in verschiedenen Wohnräumen für unterschiedliche Temperaturen
entscheidet, sollte man darauf achten, dass der Temperaturunterschied
zwischen den Räumen fünf Grad nicht übersteigt.

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

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