Was ist eigentlich mit dem Gebäudeenergiegesetz?

Seit dem Start der neuen Bundesregierung vor rund einem halben Jahr
haben sich die politischen Schwerpunkte verändert. Einige Begriffe im
Zusammenhang mit Heizung, Klima und Energie lösen teilweise sogar
Unwillen aus. Dennoch kommt Deutschland um die Energiewende
nicht herum und braucht praktikable Lösungen.

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet nach wie vor einen zentralen, aber
auch herausfordernden Rahmen für die Energiewende. Die Dynamik der politischen
Diskussion hat sich jedoch deutlich abgeschwächt. Das wirtschaftliche
Umfeld hat sich verändert: Die Verbraucher müssen ihr Geld zusammenhalten
und setzen heute andere Prioritäten bei Sanierungsarbeiten als in
Zeiten billigen Geldes.


Nach Beobachtung des VDIV Deutschland zeichnet sich inzwischen ab,
dass das Gebäudeenergiegesetz in seiner Grundstruktur bestehen bleibt.
Paragraf 71 mit der Verpflichtung, beim Einbau neuer Heizungen mindestens
65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, wird voraussichtlich
unverändert bleiben. Die neue Ausgabe des Verwalter-Monitors verdeutlicht
die Kluft zwischen politischem Anspruch und finanzieller Wirklichkeit. Die
erweiterte Erhebung macht deutlich, dass umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen
für viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
nicht finanzierbar sind.


88,9 Prozent der befragten Immobilienverwaltungen schätzen die Rücklagen
der von ihnen betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften als unzureichend
ein, um eine umfassende energetische Sanierung aus eigenen Mitteln
zu finanzieren. 30,9 Prozent der Verwaltungen geben an, dass Einzelmaßnahmen,
wie beispielsweise der Austausch von Heizungen, jedoch realisierbar
sind.


Auch die bürokratischen und organisatorischen Hürden sind hoch, was zu
entsprechenden Verzögerungen bei Förderanträgen, Ausschreibungen und
Abstimmungen führt. Nur 16,5 Prozent der teilnehmenden Immobilienverwaltungen
verfügen über ausreichende Personalkapazitäten, um Sanierungsprojekte
selbst zu betreuen. Erforderlich sind eine verlässliche Förderkulisse,
ein massiver Bürokratieabbau sowie eine wirtschaftliche Entlastung
der Eigentümer.

Aktuelles
BGH-Urteil: Wohnungseigentümer-gemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.

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Positive Tendenz beim Wohnungsbau

Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern,
doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.

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Balkonsanierung durch Gemeinschaft der Eigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des
Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von
Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht
den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?

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